Ausbildungsvoraussetzungen
Je nach vorhandenem Flugschein umfasst die Tragschrauber Ausbildung einen unterschiedlichen 
              Umfang.
              
              
              Schulung von Personen ohne fliegerische Vorbildung
              
              Theorieausbildung: 
            
              -  Luftrecht
-  Flugfunk
-  Navigation
-  Meteorologie
-  menschliches Leistungsvermögen
-  Technik
-  Verhalten in besonderen Fällen
Praxisausbildung: 
            
              - 30 h Flugausbildung auf Tragschrauber, mind. 150 Starts und 
                Landungen, mind 10 h mit Fluglehrer und mind. 5 h Alleinflugzeit 
                sowie mind. 20 Allein-Landungen.
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen. 
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
- Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung) 
              
- mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug über 
                je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
- sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere 
                Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß 
                Flughandbuch. 
              Prüfung durch Prüfungsrat 
            
            Für die Lizenzerteilung sind einzureichen: 
            
            
              -  Antrag auf Ausstellung der Lizenz
-  gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
-  Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem 
                Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, 
                wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde) 
-  Erklärung über schwebende Strafverfahren
-  Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
-  Kopie des Personalausweises oder Passes
-  Ausbildungsnachweisheft (bzw. vom Ausbildungsleiter beglaubigte 
                Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
-  Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
-  Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis 
              Bewerber mit gültiger Lizenz PPL-C / PPL-H oder UL-Trike
              
              Theorieausbildung: 
            
              -  Technik
-  Verhalten in besonderen Fällen
Praxisausbildung wie Fußgänger mit folgenden Erleichterungen: 
            
Bei PPL(C) bzw. PPL(H):
            
              - Es können max. 20 h auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern 
                angerechnet werden
                
              
Bei UL-Trike: 
            
              - Es können max. 5 h auf UL-Trike angerechnet werden
d.h.
            Praxisausbildung auf Tragschrauber:
              
            
              - mind. 10 h (bei PPL-C/PPL-H) bzw.
              
-  mind. 25 h (bei UL-Trike),
 davon
-  mind. 5 h Alleinflug und mindestens 20 Allein-Landungen
              
-  min. 2 Überlandflüge von mind. 200 km mit Zwischenlandung 
                in Begleitung des Fluglehrers
            
Für die Lizenzerteilung sind einzureichen: 
             
            
              -  Antrag auf Ausstellung der Lizenz
-  Bestätigung des Theorieunterrichts und der Theorieprüfung 
                durch die Flugschule (Ausbildungsnachweisheft)
-  Nachweis über mind. 10 h (PPL-C/PPL-H) bzw. 25 h (UL-Trike) 
              
-  Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
-  Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz
-  Kopie des Personalausweises oder Passes
-  Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis 
              
              Bewerber mit gültigem Pilotenschein Dreiachs PPL(A),PPL (B), 
              PPL(C) TMG oder SPL
            Theorieausbildung: 
            
            Praxisausbildung: 
            
              - Die Flugausbildung umfasst bei Bewerbern, die eine Lizenz als 
                Flugzeugführer, Führer von aerodynamisch gesteuerten 
                UL oder Segeflugzeugen mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler 
                besitzen, mindestens:
 Eine Ausbildung auf Tragschraubern in einer dazu registrierten 
                Ausbildungseinreichtung.
 In diesen Fällen entfällt die Mindeststundenanzahl für 
                die praktische Ausbildung. Dabei müssen jedoch alle Ausbildungsabschnitte 
                gemäß DULV-Ausbildungsnachweisheft für Tragschrauber 
                durchgeführt und dokumentiert werden.
 Die Überlandflugausbildung kann auf einen Überlandflug 
                auf einem fremden Platz reduziert werden.
              Prüfung durch Prüfungsrat 
            Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:
            
              -  Antrag auf Ausstellung der Lizenz
              
-  Bestätigung des Theorieunterrichts und der Theorieprüfung 
                durch die Flugschule (Ausbildungsnachweisheft)
              
-  Nachweis über Praxisausbildung (Ausbildungsnachweisheft) 
              
-  Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
              
-  Kopie der bereits vorhandenen gültigen Lizenz/-en
              
-  Kopie des Personalausweises oder Passes 
              
-  Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis 
            
Bewerber mit gültigem Motorschirm / Motorschirm-Trike
              
              
              Theorieausbildung: 
            
            Praxisausbildung: 
            
              - 30 h Flugausbildung auf Tragschrauber, mind. 150 Starts und 
                Landungen, mind 10 h mit Fluglehrer und mind. 5 h Alleinflugzeit 
                sowie mind. 20 Allein-Landungen.
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen. 
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
- Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung) 
              
- mindestens drei Überlandflüge im Alleinflug über 
                je mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
- sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere 
                Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß 
                Flughandbuch. 
Für die Lizenzerteilung sind einzureichen:
             
            
              -  Antrag auf Ausstellung der Lizenz
              
-  gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
              
-  Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte 
                Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
              
-  Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
              
-  Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis 
            
 
              
              Bewerber mit gültiger unbeschränkter Lizenz für Hängegleiter 
              oder Gleitsegel
            Theorieausbildung: 
            Die Ausbildung und Prüfung kann in folgenden Fächern 
              entfallen: 
            
              -  Meteorologie
-  Flugfunk bei Nachweis
Praxisausbildung: 
            
              - 30 h Flugzeit auf Gyrocopter, davon mind. 5 h Alleinflugzeit.mind. 10 Flugstunden mit Fluglehrer vor dem ersten Alleinflug
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen. 
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer.
- Mind. zwei Überlandflüge (> 200 km mit Zwischenlandung) 
              
- sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere 
                Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen gemäß 
                Flughandbuch. 
                
              
Prüfung durch Prüfungsrat 
             
              Für die Lizenzerteilung sind einzureichen: 
             
            
              -  Antrag auf Ausstellung der Lizenz
-  gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
-  Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem 
                Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, 
                wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
-  Erklärung über schwebende Strafverfahren
-  Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
-  Kopie des Personalausweises oder Passes
-  Ausbildungsnachweisheft (bzw. vom Ausbildungsleiter beglaubigte 
                Kopiender Seiten 3 bis 9 daraus)
-  Nachweis über bestandene Praxisprüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
-  Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis